ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Kunde und der Fotograf vereinbaren die Anfertigung von Fotografien am genannten Datum im vereinbarten Umfang. (Zusatzstunden können zu den Bedingungen weiter unten im Vertrag spontan ergänzt werden).
Im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung und für die unkomplizierte Abwicklung ist der Fotograf berechtigt, personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, jegliche Fotos etc.) entsprechend zu speichern und zu verwalten.
Der Fotograf liefert alle gemäss seiner Einschätzung gelungenen Fotos in digitaler Form und in bearbeiteter Form in einer Onlinegalerie, die für 1 Jahr verfügbar ist. Die Fotos können vom Kunden sowie dessen Gästen ohne Zusatzkosten heruntergeladen werden.
Der Fotograf liefert die Fotos bis spätestens 6 Wochen nach dem Hochzeitstag an den Kunden per Onlinegalerie aus.
Es liegt im Ermessen des Fotografen, welche Fotos für die Reportage verwendet werden. Es ist das Recht des Fotografen, unscharfe, doppelte, falsch belichtete oder Fotos, die seinem Anspruch nicht gerecht werden, zu löschen und nicht an den Kunden auszuhändigen.
Bei einer Reportage entstehen pro Stunde im Durchschnitt ca. 40 verwertbare Bilder. Diese Zahl kann jedoch aufgrund verschiedener Faktoren nach oben oder unten abweichen. (Leerlaufzeiten, viele Aktionen etc.)
Die Fotos werden im gezeigten Stil des Fotografen bearbeitet. Der Fotograf leistet stets sein Bestes und versucht, möglichst alle wichtigen Momente festzuhalten. Jedoch wird dafür keine Garantie gegeben und er kann für fehlende Momente oder fehlende Bilder mit bestimmten Personen nicht belangt werden, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, wenn eine Person ins Bild läuft, der Blick auf das wichtige Geschehen durch eine andere Kamera verbaut wird, von Gästen ins Bild geblitzt wird etc.
Der Fotograf ist aufgrund seines Stils gebucht, der Stil des Fotografen kann hierfür nicht belangt werden. Insbesondere, aber nicht ausschliesslich: die Bearbeitung, Schnitt und Position der Aufnahme.
Der Kunde ist berechtigt, die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für private Zwecke (Social-Media, Print, eigene Webseite etc.) zu verwenden.
Die Bilder unterliegen dem Urheberrecht, eine weitere Bearbeitung der Bilder durch das Brautpaar oder Drittpersonen ist nicht gestattet.
Der Fotograf ist dazu berechtigt, ausgewählte Bilder der Fotoreportage für Zwecke der Eigenwerbung (Print, Webseite, Social-Media) zu benutzen und zukünftigen Paaren als Referenz zu zeigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine Weitergabe an Dritte (Dienstleister, Blogs etc.) darf erst nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien (Fotograf und Brautpaar) erfolgen. Eine Weitergabe der Bilder an Familie und Freunde ist von dieser Regelung ausgenommen.
Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Begleichung aller ausstehenden Rechnungen an den Kunden über.
Damit die Buchung verbindlich wird, sind 30 % des Preises des gebuchten Pakets innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung des Angebots als Reservationsgebühr zu überweisen. Ohne diese Reservationsgebühr ist das Datum nicht blockiert und der Termin wird von dem Fotografen nach Ablauf dieser Frist für andere Paare wieder freigegeben.
Der restliche Betrag (Paketpreis minus Reservationsgebühr) ist bis spätestens 7 Tage vor dem Hochzeitsdatum zu begleichen.
Bei Buchungen ab 6h sind Fahrspesen innerhalb der Schweiz inbegriffen (spezielle Tickets für Autoverlad, Fähre, Bergbahnen sind hier nicht inbegriffen).
Zusätzliche Anwesenheitsstunden des Fotografen können bei Bedarf im Voraus oder am Tag der Hochzeit spontan zu CHF 250/h dazu gebucht werden. Abgerechnet wird pro angefangene halbe Stunde.
Entscheidet sich das Paar nach definitiver Buchung um oder wird die Hochzeit abgesagt, kann die Reservationsgebühr (30% Anzahlung) vom Fotografen als Entschädigung für bereits geleistete Arbeit (Treffen, Vorbereitungen, Recherche, etc.) einbehaltet werden.
Wird die Hochzeit verschoben, so kann der Termin gegen eine Verschiebungsgebühr von CHF 100 auf ein neues Datum verschoben werden, sofern das neue Wunschdatum noch verfügbar ist. Der Vertrag sowie die Reservationsgebühr behalten ihre Gültigkeit.
Wird die Hochzeit wegen einer Pandemie (z.B. Corona) aufgrund eines bundesrätlichen Entscheides verschoben, wird keine Verschiebungsgebühr erhoben.
Ist das neue Datum nicht mehr verfügbar, wird in jedem Fall eine Gebühr von CHF 500 für bereits geleistete Arbeiten (Treffen, Vorbereitungen, Recherche, etc.) einbehalten.
Der Preis für ein Fotobuch Premium mit 42 Doppelseiten beträgt CHF 600. Der Preis für ein Fotobuch Classic mit 42 Doppelseiten beträgt CHF 350. Jede weitere vier Seiten wird mit CHF 30 verrechnet. Nach Auswahl des Kunden, der besten 100 Bilder über die Onlinegalerie, liegt es im Ermessen des Fotografen, welche weiteren Fotos für das Fotobuch verwendet werden.
Der Entwurf wird dem Kunden zur Einwilligung weitergeleitet. Änderungswünsche werden dem Kunden in Rechnung gestellt. (Stundensatz von CHF 100 Mindestdauer ist 15 Minuten. Es wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet).
Falls der Fotograf die Hochzeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht fotografieren kann, werden sowohl die Reservationsgebühr als auch bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Das Brautpaar verzichtet auf Schadenersatzforderungen und / oder Abwälzung allfälliger Mehrkosten auf den Fotografen.
Mit der Begleichung der Reservationsgebühr werden die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert.
Die gebuchte Zeit kann nicht in zwei oder mehrere Teile aufgeteilt werden.
Die Fotos werden fertig bearbeitet als JPG-Dateien an den Kunden via Onlinegalerie ausgehändigt.
Die Rohdateien der ausgelieferten Bilder können zu einem Preis von CHF 1'500 dazu gekauft werden. Bei selbst bearbeiteten Bildern ist die Namensnennung des Fotografen sowie eine
Veröffentlichung der Bilder untersagt.Im Preis der Reportage ist eine professionelle Bearbeitung, jedoch keine ausführliche Portraitretusche (Hautbearbeitung, schlanker machen, etc.) enthalten. Diese Dienstleistung wird nicht vom Fotografen angeboten.
Die Onlinegalerie bleibt während 12 Monaten aufgeschaltet. Wird eine Verlängerung von weiteren 12 Monaten gewünscht, kann diese gegen eine Gebühr von CHF 50 gebucht werden.
Der Fotograf versichert, die finalen Fotos für die Dauer von 12 Monaten aufzuheben, danach können keine Ansprüche gestellt werden.
Wird die Arbeit bis zu 10 Tagen nach Auslieferung der Fotos nicht bemängelt, gilt die Arbeit als vom Kunden akzeptiert.
Änderungswünsche, die nach Ablauf dieser 10 Tage an den Fotografen gelangen, werden mit einem Stundensatz von CHF 100/h verrechnet. Mindestdauer ist eine halbe Stunde. Es wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.